Kollusion

Unter Kollusion versteht man in der Psychologie ein oft unbewusstes Einvernehmen,

d. h. ein uneingestandenes, oft aufgrund unbewusster psychischer Motive bzw. Konflikte unbewusst abgestimmtes
Zusammenspiel zweier oder mehrerer Personen.

Hinsichtlich einer Zweierbeziehung hat Jörg Willi den Begriff Kollusion für Fälle geprägt (vgl. Willi, J. 1975),
in denen die neurotischen Dispositionen beider Partner wie Schlüssel
und Schloss zusammenpassen. In diesen Fällen haben beide Partner
bestimmte zentrale Konflikte aus früheren seelischen Entwicklungsphasen
in ihrer Persönlichkeit nicht verarbeitet und leben nun
entgegengesetzte, sich zunächst aber ergänzende „Lösungsvarianten“
dieser inneren Konflikte aus. Die Partner spielen unbewusst füreinander,
oft klischeehafte und stereotype, wechselseitig komplementäre Ergänzungsrollen zur
Aufrechterhaltung der Beziehung. Bei Paaren, bei denen z. B. eine narzisstische
Störung im Vordergrund steht, findet sich oft eine Konstellation,
in der einer der Partner bewundert werden will und der andere ihn gern
bewundert und idealisiert indem er seinen eigenen nicht gelebten
Narzissmus an den anderen delegiert (im Sinne einer interpersonalen Abwehr), während gleichzeitig ein Stück
von dessen grandiosem Abglanz auch auf ihn als Partner fällt. Im
Zusammenleben kommt es in dem kollusiven neurotischen
Arrangement im Laufe der Zeit häufig zu einer zunehmenden
Polarisierung, mit der Folge, dass die dann gelebten Extrempositionen
für einen oder beide Partner belastend werden (wenn beispielsweise der
eine Partner immer unselbstständiger, der andere immer selbstständiger
und dominanter wird).

Psychologie und Soziologie

Das Konzept der Kollusion ist nicht nur auf die Familien- und
Paartherapie beschränkt. Versteht man Familie als kleinste
gesellschaftliche Einheit, so leuchtet ein, dass auch in größeren sozialen Verbänden

und Gruppen ähnliche Strategien anzutreffen sind. Das
Kollusionskonzept ist daher auch als Strategie im Bereich der Ideologiekritik
verständlich. Auch die Bedeutung von rechtlicher Kollusion steht daher in engem
Zusammenhang mit der psychologischen.

Beurteilung

Es stellt sich die Frage, ob Kollusion hinreichend gegen Täuschung
und Manipulation abzugrenzen ist. Als unbewusster
Mechanismus ist dieser den beteiligten Personen meist nicht in seiner
Zielrichtung auffällig. Nur ein Außenstehender erkennt in der Regel die
Zweckhaftigkeit einer Kollusion. Hier ist auch auf die allgemeine
biologische Verbreitung ähnlicher Mechanismen hinzuweisen, siehe auch Mimikry,
Anpassungsfähigkeit.