Ein Symptom (griechisch σύμπτωμα symptoma „Zufall, Begebenheit, Begleiterscheinung“ von syn „zusammen“, pípto „fallen“, dazu das Substantiv ptoma „Fall“ ) ist in der Medizin bzw. der Psychologie ein Zeichen, das auf eine Erkrankung oder Verletzung hinweist. Es kann durch einen Arzt bzw. Psychologen erfasst (Befund) oder auch vom Patienten selbst erfahren werden (Beschwerde). Die Gesamtheit der aus einem Krankheitsprozess resultierenden Symptome ergibt das klinische Bild, die Symptomatik. Symptome können in subjektive (durch den Betroffenen wahrnehmbare) und intersubjektive (von außen wahrnehmbare) Krankheitszeichen unterteilt werden. Letztere werden auch klinische Zeichen genannt. (Typische) Kombinationen von Symptomen werden auch als Syndrom bezeichnet.
Deutliche Symptome werden meist vom Patienten selbst bemerkt und geben ihm Anlass, medizinischen oder psychotherapeutischen Rat zu suchen. Diskrete (verdeckte) Symptome hingegen fallen oft erst bei eingehender Befragung im Rahmen der Anamnese und/oder durch eine körperliche Untersuchung auf.
Inhaltsverzeichnis
1 Anwendung
2 Abgeleitete und verwandte Begriffe
3 Siehe auch
4 Einzelnachweise
5 Weblinks
Anwendung
Symptome bilden zusammen mit den sonstigen Befunden die Grundlage für die Stellung einer Diagnose. Als pathognomonisch wird ein Symptom bezeichnet, wenn es bereits für sich alleine genommen hinreichend für eine sichere Diagnosestellung ist.
Oft genügt bereits die Erhebung des Leitsymptoms und einiger weiterer Symptome, um eine Diagnose zu stellen und eine entsprechende Therapie einleiten zu können. In weniger klaren Fällen bedarf es zusätzlicher Untersuchungen, beispielsweise mittels Labordiagnostik oder bildgebender Verfahren, um ausreichende Befunde zu erhalten.
Abgeleitete und verwandte Begriffe
Der Ausdruck symptomatisch charakterisiert in der Medizin:
Befunde, die für die Diagnose einer bestimmten gut bekannten Erkrankung kennzeichnend bzw. pathognomonisch sind. Als pathognomonisch bezeichnet man ein typisches Symptom für die bereits diagnostizierte oder ggf. noch zu diagnostizierende Krankheit. In diesem Sinne verwendet man die Bezeichnung „symptomatisch“ auch zur Abgrenzung spezifisch somatisch bedingter Erkrankungen etwa gegenüber psychisch bedingten Störungen. Eine symptomatische Psychose ist in diesem Sinne eine organisch bedingte, d. h. körperlich begründbare Psychose, z. B. als Folge einer unfallbedingten Hirnverletzung. – Auch nosologisch nur schwer klassifizierbare Krankheitsbilder wie die sog. funktionellen Syndrome werden durch die Bezeichnung „symptomatisch“ als organischer Natur angesehen. Will man betonen, dass bestimmte funktionelle Syndrome keineswegs organisch bedingt sind, so benennt man sie als „essentielle Funktionsstörungen“. Die Bezeichnung „essentiell“ besagt, dass die ätiologische und pathogenetische Einordnung unklar ist. „Essentiell“ sollte man nicht mit „psychogen“ verwechseln, weil „psychogen“ keine zwingende Alternative zu „organisch“ darstellt.[1][2]
Therapieverfahren, welche Symptome einer Erkrankung direkt bekämpfen, weil eine ursächliche Behandlung nicht möglich oder nicht nötig ist (zum Beispiel Linderung von hohem Fieber bei Virusinfektionen oder bei palliativen Maßnahmen).
Man unterscheidet subjektive und objektive Symptome:
Subjektive Symptome sind die vom Patienten selbst geklagten Krankheitszeichen.
Objektive Symptome sind die vom Untersucher festgestellten oder festgehaltenen pathologischen Einzelbefunde oder die von einer dritten Person (z. B. Angehörigen) berichteten Angaben zur Krankheit. In diesem Sinne wird z. B. auch zwischen Eigenanamnese und Fremdanamnese unterschieden.
Eine für ein ganz bestimmtes Krankheitsbild typische Symptomengruppe wird als Symptomenkomplex bezeichnet, oder z. B. auch als charakteristische Symptomentrias (= drei typische Symptome). Allerdings wird die Bezeichnung Symptomenkomplex auch abweichend von dieser Definition bei teilweise oder weitestgehend unbekannter Ätiologie (Ursache) und Pathogenese (Krankheitsentstehung) verwendet und ist damit gleichbedeutend mit Syndrom.[3]
Gerd Huber hat gleichartige oder ähnliche Symptome, die aufgrund von ätiologisch und pathogenetisch unterschiedlicher Krankheitsauslösung entstehen, als Ausdrucksgemeinschaft von Symptomen bezeichnet.[4]
Als Residualsymptom bezeichnet man das Zurückbleiben eines Restsymptoms nach der Genesung.
Unter Prodromalsymptomen versteht man unspezifische Vorläufersymptome einer Infektionskrankheit, z.B. Gliederschmerzen, Schwäche und Fieber.
Der Ausdruck „Befund“ wird im alltäglichen Sprachgebrauch häufig synonym zum Ausdruck „Symptom“ verwendet; die Begriffe unterscheidet folgendes:
Symptom enthält den Zeichencharakter eines Merkmals als Hinweis auf eine Erkrankung,
Befund dagegen enthält den empirischen Charakter (das Gefunden-werden-können) erfasster Merkmale.